häusliche Visiten:
Wenn Du nach der Geburt das Spital oder das Geburtshaus verlässt, steht Dir in den ersten 8 Wochen nach der Geburt eine Hebamme zu. Meine Kosten werden vollständig von der Krankenkasse übernommen. Nach Zwillingsgeburt, Frühgeburt oder Sectio bin ich sogar 12 Wochen nach der Geburt für Dich zuständig.
Bis zum 5. Tag nach der Geburt (bei Sectio, Frühgeburt oder Mehrlingen: bis zum 6. Tag) kann ich täglich zu Dir kommen. Danach sind bis zum Ende der 8. Woche (bzw. 12. Woche) noch weiter 7 Termine bei Beschwerden möglich.
Als Kassenhebamme bin ich an mein Gebiet gebunden! Nur innerhalb meiner Außengrenzen kann ich Hausbesuche anbieten:
Sprechstunde im PVZ Tullnerfeld:
Bei Problemen oder Fragen nach der Geburt, im ersten Lebensjahr und bis zum Ende der Stillzeit kannst Du gerne einen Beratungstermin (057 141) vereinbaren.